Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Fahrräder der „DeRoFlotte“,

ein Angebot des ADFC Regionalverbandes Dessau

Die „Dessau-Roßlau Transportfahrrad-Flotte“, kurz: „DeRoFlotte“ - ist ein kostenfreies, gemeinnütziges Angebot des ADFC Regionalverbandes Dessau, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Der ADFC Dessau fördert die Mobilität in der Stadt ohne Auto und stellt aus diesem Grund jeder volljährigen Person die Räder der DeRoFlotte leihweise zur Verfügung. Wir bitten die Nutzenden, so sorgsam wie möglich mit den Rädern der DeRoFlotte umzugehen, damit die Räder der DeRoFlotte den Menschen viele Jahre zur Verfügung steht. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen diesem Anliegen Rechnung tragen.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für das Ausleihen eines Transportfahrrades der DeRoFlotte (im Weiteren “Fahrräder”) vom ADFC Dessau (im Weiteren als “Anbieter” bezeichnet) an registrierte Nutzerinnen (im Weiteren als “Nutzende” bezeichnet). Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Grundsätze dieser Ausleihe. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe, der auf der Website www.deroflotte.de genannten Fahrräder, erklären sich die Nutzenden für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwerben die Nutzenden Eigentumsrechte an den Fahrrädern. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb der Nutzungsvereinbarung verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln

Die beiden Rikschas "das Taxi" und "der Wulfi" sind für Naturerlebnisse  und den Austausch zwischen Generationen vorgesehen. Möglich sind nur reine Ausflugsfahrten in die Auenlandschaft. Es können keine Arztbesuche, Stadtrundfahrten, Besorgungsfahrten o.ä, durchgeführt werden. Alle Nutzenden sind für die Dauer der Ausleihe der Fahrräder für diese verantwortlich. Dies gilt ebenso, wenn die Fahrräder während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen werden. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand der Fahrräder. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit der Fahrräder ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzenden zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit die Überprüfung des Lichtes. Sollten die Fahrräder einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die Fahrräder dürfen in diesem Fall nicht genutzt werden. Die Fahrräder werden von dem Anbieter gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzenden ist nicht gestattet. Die Nutzenden sind verpflichtet, die Fahrräder ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und Gebrauchsanleitung) und die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe ausgehändigten Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es ist den Nutzenden untersagt Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. 

Für die Handhabung zum Datenschutz verweisen wir auf die entsprechende Unterseite

Top